Informationen über Umzüge, welche vom Arbeitsamt / Jobcenter übernommen werden. Welche Unterlagen brauchen Sie und welche Kriterien müssen Sie erfüllen?
ACHTUNG, WICHTIGER HINWEIS!
Nach neuester Auskunft bei der Industrie-Handelskammer sowie bei der Fuhrgewerbeinnung ist es Behörden strickt verboten
Namen und Adressen sowie Visitenkarten von Umzugsfirmen oder Malern weiter zu reichen.
Erst recht ist es verboten, den Namen und die Adresse des Empfängers weiter zu reichen., siehe Datenschutz, und trotzdem wird es gemacht. Sollten man Ihnen versuchen sowas unterzujubeln, oder Ihre Adresse weitergeben, melden Sie sich bei uns, wir werden Ihnen helfen. Wir benötigen nur die Adresse des JobCenters oder der ARGE und den Namen des Sachbearbeiters. Alles andere geht dann von alleine.
Sie als Kunde haben die freie Wahl, wo Sie sich Angebote für Ihren Umzug einholen. Sie sind nicht verpflichtet die Billigfirma oder die Entrümplungsfirma, die Ihnen der Sachbearbeiter des Jobcenters oder der ARGE empfiehlt, anzunehmen.
Arbeitsamts/Jobcenter Umzüge von Berlin und nach Berlin
Sie waren lange arbeitslos und Ihr neuer Arbeitsplatz ist zum greifen nahe, wenn bloß der Umzug nicht wäre. Wir helfen Ihnen von Anfang bis Ende. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag in den Händen halten oder ihn in Kürze bekommen, so gehen Sie zu Ihren Arbeitsamt ( ARGE oder JobCenter ) und werden dort vorstellig. Jetzt müssen Sie einen Antrag auf Übergangsbeihilfe und Umzugskostenbeihilfe stellen. Es muss nur das Übergangsgeld zurückgezahlt werden. Dies ist auch mit Ratenzahlung möglich. Die Umzugskostenhilfe lt. § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II ) I.V. § 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Dritte Buch –Arbeitsförderung SGB III wird bis € 4500,00 brutto bezahlt (Umzüge innerhalb Deutschlands). Bei Auslandsumzügen nach England, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Dänemark, Schweden oder Norwegen usw. werden bis zu € 5200,00 brutto und mehr bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Es muss sich also um einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz handeln und der Arbeitsplatz muss außerhalb des sogenannten Tagespendelbereichs liegen. Damit ist der tägliche Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemeint, der länger als 2,5 Stunden betragen muss. Es werden Leistungen zum Lebensunterhalt übernommen bis zur ersten Lohnzahlung, das wird Übergangsgeld genannt. Sie bekommen auch Geld, wenn Sie bei Vorstellungsgesprächen waren, das sind die Reisekostenbeihilfen. Sollten Sie eine getrennte Haushaltsführung haben, gibt es Trennungskostenbeihilfe. Aber auf Umzugskostenbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die Arbeitsämter gewähren nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Auch Auszubildende die eine Lehrstelle antreten, können die Umzugsbeihilfe beantragen. Sie müssen aber beim Arbeitsamt als Lehrstellensuchender gemeldet sein.
Jetzt kommen wir zu den etwas leichteren Sachen. Suchen Sie sich eine vernünftige und vor allem seriöse Möbelspedition von der Sie sich einen Kostenvoranschlag für das Arbeitsamt erstellen lassen . Wie erkennt man ob eine Möbelspedition seriös ist oder nicht? Das ist nicht so leicht zu erkennen bei den vielen Angeboten im Branchenfernsprechbuch oder im Internet, denn geschrieben wird viel, und Papier ist bekanntlich sehr geduldig. Wichtig ist, dass die Spedition Mitglied in der Fuhrgewerbeinnung ist!!!
Wir sind seit 1958 Ihr Umzugsspezialist in Sachen Umzug und Möbellagerung. Auf unsere Umzugsexperten können Sie sich verlassen!! Egal von wo Sie kommen oder wohin Sie ziehen wollen, bei uns bekommen Sie den Rundumservice. Die Möbelspedition Karlheinz Barth ist Mitglied im Unternehmensverband der Fuhrgewerbe-Innung-Berlin–Brandenburg e.V. Die Fuhrgewerbeinnung besteht seit über 110 Jahren und ist Garant für die Zuverlässigkeit unserer Firma. Wir haben Erlaubnisurkunden nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz ( GÜKG ) d.h., dass wir Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstlässiges Gesamtgewicht einsetzen dürfen. Diese Erlaubnisurkunden bekommt man nur, wenn man bei der Industrie & Handelskammer eine Eignungsprüfung bestanden hat (die ist gar nicht so leicht zu bestehen) und man dort seine persönliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen konnte.
Unsere Umzugskunden sind bei uns durch eine Möbeltransportversicherung abgesichert. Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620,00 je cbm Laderaum die zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird beschränkt. Es kann aber auch eine Höherversicherung abgeschlossen werden.
Es besteht ebenfalls bei uns für die Kunden eine Haftpflichtversicherung die nach § 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes ( GÜKG ) Pflicht eines jeden Unternehmers ist. Achtung: Billigfirmen haben keine Haftpflichtversicherung, weil die ihnen zu teuer ist.
So, nun zu den Ersatzansprüchen! Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, keiner verursacht den absichtlich, haben Sie bei uns Ihren Versicherungsschutz. Um das Erlöschen Ihrer Ersatzansprüche zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Der Umzugskunde ist bei Ablieferung seines Umzugsgutes verpflichtet, auf äußerliche erkennbare Schäden oder Verluste zu achten. Diese sind auf dem Frachtbrief ( Arbeitsschein ) zu vermerken oder dem Spediteur spätestens am nächsten Tag in schriftlicher Form mitzuteilen ( Fax ).
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen ebenfalls in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Wird eine Beschädigung nach Ablieferung festgestellt, muss sie, - um den Anspruchsverlust zu mindern – in jedem Falle in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen eingehen.
Im Vorfeld ist zu bemerken: Das Arbeitsamt übernimmt nur noch die reinen Umzugskosten, d.h. der Umzug von der alten Wohnung in die neue Wohnung einschließlich des Beladens und des Ausladens Ihres Umzugsgutes, mehr wird nicht mehr bezahlt.
Das Ein – und Auspacken der Umzugskartons, das De – und Remontieren Ihrer Schränke sowie der Abbau und Aufbau Ihrer Einbauküche wird nicht mehr übernommen. Seit Neustem werden nicht mal mehr die Umzugskartons die gebraucht werden bezahlt. Aber nicht gleich schwarzsehen, rufen Sie uns an, wir setzen uns für Sie ein!
BENÖTIGE UNTERLAGEN FÜR DAS ARBEITSAMT/JOBCENTER:
So jetzt kommen wir dazu, welche Unterlagen das Arbeitsamt von Ihnen haben will. Sind diese Unterlagen nicht komplett da, hat der Gang zum Amt keine Chance!
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Den Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers - Im Arbeitsvertrag muss vermerkt sein, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihren Umzug nicht bezahlt! Er kann natürlich auch eine extra Bestätigung schreiben.
- Den Mietsvertag der neuen Wohnung
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Die Kündigung der alten Wohnung bzw. Kündigung des Untermietsvertrages bei den Eltern! Wichtig für junge Leute die ihre erste Lehrstelle in der Ferne antreten.
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Dann in der Regel 2 - 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Möbelspeditionen, fragen Sie uns danach, wir können helfen.
- Wenn der Umzug vollbracht ist, eine polizeiliche Anmeldung zum Arbeitsamt/Jobcenter schicken.
So, mit diesen Unterlagen, wenn Sie alle haben, der Mietsvertag kann auch später nachgereicht werden, sowie die polizeiliche Anmeldung, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt/Jobcenter und stellen den Antrag auf Umzugskostenbewilligung. Aber warten Sie nicht zu lange! Wer sich bei denen nicht meldet, kann mit unter auf die lange Bank geschoben werden. Immer wieder nachfragen, wann Sie Ihren Bewilligungsbescheid bekommen. Es kann sonst Wochen dauern.
Wenn das Arbeitsamt entscheidet, dass wir Ihren Umzug machen sollen, müssen Sie beim Amt eine Abtretungserklärung der Umzugskosten unterschreiben, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen, was heißt, Sie müssen den Umzug bezahlen und sich später das Geld beim Amt zurückholen. Mit der Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit dem Arbeitsamt ab. Im Übrigen ist der Bewilligungsbescheid zwei Jahre gültig. Den Bewilligungsbescheid den Sie nun haben, einmal an uns faxen, oder bei uns im Büro vorbei kommen, wir ziehen uns dann eine Kopie, oder schicken Sie uns eine Kopie zu. Nun brauchen wir nur noch einen Termin ausmachen, wenn nötig vor der alten oder neuen Wohnung Halteverbotsschilder aufstellen, und dann kann’s losgehen.
P a c k e n w i r e s a n !
Sie können uns auch in unserem Büro aufsuchen:
So jetzt möchten wir allen unseren Umzugskunden viel Glück im neuen Heim oder Haus wünschen, bleiben Sie uns gewogen und empfehlen Sie uns bitte weiter.
Ihr Möbelspedition Barth
Kontaktmöglichkeiten zur Möbelspedition:
030 / 852 25 55
030 / 852 34 17
Umzugsfirma Berlin/Brandenburg
Spedition Karlheinz Barth
Fregestrasse 74 A
12159 Berlin
Geschäftszeiten: Montag - Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Anfragen per E-Mail
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Berlin